Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies um den Betrieb des Systems zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.

Blog- Kanzleiveranstaltung mit Subsumtionshäppchen

Subsumtionshäppchen als "verzehrende" Kommunikation 

Hier erwarten Sie diverse Tipps und Ideen zu Kanzleiveranstaltungen

„Anwaltliches Catering“ als Kommunikationsbrücke zum anwaltlichen Marketing

 I. Kommunikationsplattform „Imbiss“

Ein gesellschaftliches Treffen wird gerne mit einem kleinen Imbiss oder einem Essen verbunden. Zum einen schafft es einen zeitlichen Rahmen für einen gemeinsamen Genuss. Zum anderen dient das Essen oft als erstes Einstiegsthema zwischen den anwesenden Gästen. Mit einem Lob über den Koch oder das Arrangement des Buffets kann ein unverfängliches Gespräch aufgenommen werden, wenn man sein vis á vis kaum kennt. Es ermöglicht ein sich vorsichtiges und unverbindlich verbales Herantasten an den Gesprächspartner. Hierbei ist es besonders hilfreich, wenn das Essen oder Buffet mit einer ausgefallenen bzw. ungewöhnlichen Präsentation ein direktes Gesprächsthema ermöglicht.

 1. Kanzlei-Events

Nachdem die Rechtsprechung die Bewirtung von Mandanten und Nichtmandanten in den Kanzleiräumen abgesegnet hat[1], sind Events in den eigenen Räumen ebenfalls beliebte anwaltliche Kundenveranstaltungen, um eine mögliche Schwellenangst zu nehmen.

Das Berufsrecht lässt inzwischen fast alle Werbeformen zu. Hier darf an die ersten positiven Urteile zur zulässigen Versendung von Mandantenrundschreiben an Nichtmandanten (BGH 15.3.01, Abruf-Nr. 011103) oder an die zulässige Verknüpfung einer allgemeinen Informationsveranstaltung mit einem Mittagsimbiss für potenzielle Mandanten (BGH 1.3.01, Abruf-Nr. 010764) erinnert werden.

 

 2. Einladungskarte mit Corporate Identity

Eine schlichte schriftliche Einladung ohne Bilder, graphische Gestaltung oder humorvollen Ansatz bleibt aber aufgrund der heutigen Vielfalt von Veranstaltungen nicht nachhaltig in Erinnerung.

Sie bieten keinen ungewohnten optischen Reiz oder sprechen nicht in anderer Weise die Sinne an. Unauffällige Einladungen werden daher aufgrund der heutigen Informationsflut nicht Gesprächs-gegentand und somit  von den geladenen Gästen auch  nicht an weitere potentielle Mandanten kommuniziert und somit multipliziert. Eine vertane Chance für das Empfehlungsmanagement und als Kanzlei über Dritte positiv ins Gespräch zu kommen.

 

3. Catering

Bei der Auswahl des Restaurants oder des Caterings wird seitens der Kanzleien meist auf ein höherpreisiges Angebot  großen Wert gelegt, um ein gewisse Großzügigkeit und Wertschätzung zu dokumentieren.

Die Präsentation der Speisen selbst wird hingegen dem Anbieter überlassen, so dass den Gästen das übliche Buffet oder Fingerfood präsentiert wird. Aber auch hier kann sich die Kanzlei mit einer gezielten Corporate Identity hervorheben, wenn sie sich auch da entsprechend ihrer Spezialisierung oder Fachrichtung dezent, aber zielgerichtetund ein wenig humorvoll präsentiert.

 4. „§-Subsumtions-Häppchen“ als Kommunikationsbrücken

Belegte Brötchen, Schnittchen, Canapes etc. wirken schlicht und alltäglich. Sind sie hingegen bereits ungewöhnlich bezeichnet, fallen sie auf, führen ggfs.zu Nachfragen und bleiben so nachhaltiger in Erinnerung.

Es ist gar nicht so kompliziert, eine „verzehrende Kommunikation“ gezielt anzubieten

Beispiel: §-Subsumtions-Häppchen“

Weisen Sie auf dem Buffet kleine Schnittchen oder fingerfood (mit Schildern wie kleine Platzkarten) beispielsweise als

 

 Subsumtionshaeppchen

 

aus, so wird automatisch die wissbegierige Frage nach der Bedeutung dieser Bezeichnung erfolgen und Sie kommen mit den Mandanten über diesen Smalltalk sehr leicht über Ihre juristische Tätigkeit ins Gespräch.

Wenn wie in diesem Bild der § auch wie eine Straße ausgebildet ist, kann sogar ein spezifischer Hinweis auf den Verkehrsrechtsanwalt erfolgen. Eine Corporate Identity in ausgefallener Art und Weise.

 

5. Rezept für Kekse mit Bienen- und §-Ausstechform

200 gr. Zucker, 1 Päckchen Vanillezucker und 120 gr. Butter schaumig schlagen, 3 Eier hinzugeben, dann 600 gr. Mehl und 1 Päckchen Backpulver sowie 1 Prise Salz hinzusieben und Masse sehr gut durchkneten, mit ca. 3 El Milch ggfs. etwas geschmeidiger machen, zum Schluß 1 abgeriebene Zitronenschale einkneten und dann zu einer Rolle formen. Ca. 1/12 Stunde im Kühlschrank ruhen lassen, dann portionsweise 2-3-cm dick auf bemehlter Fläche ausrollen und mit dem Keksausstecher die beliebigen Form ausstechen.

Bei 180-Grad Umluft ca. 10-20 Minuten goldgelb backen.

Mit Schokoladenüberzug und/oder Zitronenguss schmecken die Kekse besonders lecker, mit Fondant kann man die Bienenfigur besonders betonen.

 

6. Kommunikations-Bilder beim Catering

Bilder bleiben nachweislich besser in Erinnerung als Texte, so dass auch diese Memofunktion genutzt werden kann.

Aktuell werden oft herzhafte als auch süße Muffins als Fingerfood  bei Kanzleiveranstaltungen ange-boten. Aufgrund des stetigen Angebots stellen sie selbst kein kulinarisches Highlight dar, wenn sie nicht wirklich außergewöhnlich im Geschmack oder in der Darbietung sind. Sie sind folglich nicht erwähnens-wert und verringern ebenfalls die Chance, dass über diesen Event erzählt oder sogar freudig berichtet wird.

a) Dekor mit §-Paragraphen

Dies ist aber das Ziel solcher Veranstaltungen: Auch über den Kanzlei-Event hinaus positiv im Gespräch zu bleiben. Diese Chancen sind zielgerichtet bei solchen Veranstaltungen zu nutzen, indem zum Beispiel das Dessert oder der Kuchen mit dem §-Paragraphenzeichen verziert wird.

Eine optische Aufwertung mit einem Bezug zur Kanzlei, dem speziellen Rechtsgebiet oder dem Vortragsthema der Veranstaltung kann hier besondere kommunikative Anerkennung bewirken.

b) Themenbezogene Präsentation

Eine themenbezogene Präsentation kann sogar als affine Idee von den Mandanten für eigene Veran-staltungen aufgenommen werden, wenn z.B. der Fachanwalt für Verkehrsrecht solche Unternehmen einlädt, die selbst aus einer entsprechenden verkehrsrechtlich orientierten Branche kommen wie z.B. Speditionen, Taxi-Unternehmen, Verkehrsbetriebe etc.

Beispiel: Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nehmen wir als Beispiel die Veranstaltung einer verkehrsrechtlichen Kanzlei.

Hier können Abbildungen von Verkehrszeichen als bedrucktes Esspapier oder als Sticker verwandt werden, die auf die Muffins gesetzt werden und somit einen verkehrsrechtlichen Bezug herstellen. Wird z.B. in der Stadt wegen der Lärmverringerung die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h reduziert, ist es ein sehr aktuelles Thema.

Diese Verkehrszeichen können ebenso wie kleine Motorradhelme aus Fondant, die im Internet bereits angeboten werden, zur themenbezogenen Dekoration verwandt werden.

Alternativ können auch speziell angefertigte Torten bestellt werden, die z.B. einen Motoradhelm darstellen.

Ebenso kann auf aktuellen Ereignisse mit rechtlichem Bezug mit adäquaten Dekorationsmitteln zurückgegriffen werden.

 

III. Getränke

Die Ausgabe von Alkohol ist insbesondere in verkehrsrechtlichen Kanzleien bei einem internen Event nicht ohne weiteres unproblematisch. Da kann ein humorvoller Hinweis auf alkoholfreie Getränke auch für den Mandanten hilfreich sein, der zwangsläufiger Nichtkonsument ist.

Beispiel: Der Apfelsaft Paragraph

Der so genannte „Apfelsaft-Paragraph“ ist eine Vorschrift des deutschen Gaststättengesetzes (GastG), nach dem in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk höchstens genauso teuer sein darf wie das billigste alkoholhaltige Getränk.

Eine ähnliche Regelung gibt es in Österreich, demzufolge mindestens zwei Getränke preislich so anzubieten sind. Hierbei ist nicht nur der Preis pro Glas zu vergleichen, sondern auch der auf einen Liter hochgerechnete Preis muss die gesetzlichen An-forderungen erfüllen.

Diese Regelung soll der effizienten Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs dienen. Sie soll insbesondere verhindern, dass  jugendliche Gaststättenbesucher ein alkoholisches Ge-tränk bestellen, nur weil dieses billiger ist als die angebotenen nichtalkoholischen Getränke, obwohl sie eigentlich lieber ein alkoholfreies Getränk trinken würden.

EIn kleines Schild mit dem entsprechenden Gesetzestext sorgt garantiert für Gesprächsstoff:

§ 6 GastG Ausschank alkoholfreier Getränke

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.
Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.
 

Die Resonanz auf diesen kleinen zusätzlichen Präsentationsaufwand ist gemäß eigener Erfahrung enorm und zeigt, dass die Mandanten diese Geste  der beruflichen Identifikation des Anwalts zu schätzen wissen. Auch geben die Gäste gerne dieses neu erworbene Wissen an Dritte weiter und ihre Kanzlei bleibt im Gespräch.

So kann mit berufsbezogener Präsentation auch bei Kanzleiveranstaltungen mit dem Catering ein anwaltliches Empfehlungsmanagement gezielt ausgebaut werden.

 

[1] OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2007 zu Az: 1 U 70/07; Kilian, Wirksamkeit anwaltlicher Werbemaßnahmen

[2] http://www.my-tortenaufleger.de/anlaesse/geburtstag/11/muffinaufleger-50.-geburtstag-12-stueck-aus-    oblatenpapier-5-cm-durchmesser

======================================================================08.07.2019