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Hopfen und was ihn rechtlich sowie faktisch „umrankt“

C. Der Hopfen und was ihn rechtlich sowie faktisch „umrankt“

Im Agrarrecht darf auch der Hopfen nicht fehlen, denn wer BIER liebt, mag auch Hopfen.

I.Die Hopfen-Pflanze

Der Hopfen gehört zur Familie der Hanfgewächse und ist als heimische Wildpflanze fast in ganz Deutschland verbreitet. Er wächst in Auwäldern und Feldhecken, kann aber auch im heimischen Garten abgebaut werden, wenn man seine Pflegewünsche beachtet. Die verholzende Kletterstaude wird in Europa bereits seit dem neunten Jahrhundert als Bierwürze verwendet und ist eine der vier Zutaten (Hopfen, Malz, Hefe, Wasser), die im Reinheitsgebot festgeschrieben sind. Das Reinheitsgebot ist ein deutscher Exportschlager und hat damit deutsches Bier weltberühmt gemacht. Es steht bei den Bierfans  für Qualität und traditionelles Brauereihandwerk. Doch die längeren Exportzeiten ins Ausland und damit verbundenen Haltbarkeitsanforderungen sowie der Kostendruck bedingen, dass Stoffe zum Einsatz kommen, die nicht durch das Reinheitsgebot abgedeckt sind. Es handelt sich dabei unter anderem um technische Zusatzstoffe und Filterhilfsmittel, durch die am Ende auch bewusst Plastik ins Bier kommt.

2.Anbaugebiete des Hopfen

Bekannt ist der Hopfensee, ein maximal 2,1 Kilometer langer See mit einem Umfang von 6,8 Kilometern nördlich von Füssen im Landkreis Ostallgäu, Bayerisch Schwaben, Bayern. Er grenzt mit seinem Westufer an die Gemeinde Hopferau. Wikipedia

Um Wasserburg (Lkr. Rosenheim), bei Neustadt a. d. Aisch (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), rund um Bamberg oder in der westlichen Oberpfalz sowie im bayerischen Schwaben erlangte  der Anbau  ebenso Bedeutung wie im Gebiet der Hallertau zwischen München, Ingolstadt und Landshut. 1912 firmierte Hallertau erstmals als größtes Hopfenanbaugebiet Deutschlands, einen Titel, den sie seither nicht mehr verloren hat.

 

 

3.Hopfenschlingel

Zu erwähnen ist hier auch der Hopfenschlingel bei Raststatt.

 

II.Rechtsprechung zum Hopfen

Auch die Rechtsprechung hat sich schon vielfach mit dem Thema Hopfen und auch dem Reinheitsgebot befasst:

1.BverwG  Urteil vom 24.2.2005 zu Aktz 3 C 5.04

Aus den Leitsätzen

Mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit wäre es nicht vereinbar, die Herstellung von Bier ausnahmslos dem deutschen Reinheitsgebot zu unterwerfen. § 9 VorlBierG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil er die Möglichkeit von Ausnahmen vorsieht. Allerdings ist eine großzügige Handhabung geboten.

Ein unter Einhaltung des Reinheitsgebots gebrautes untergäriges Bier, dem nach der Filtrierung aus geschmacklichen Gründen Invertzuckersirup zugesetzt wird, ist ein "besonderes Bier" im Sinne von § 9 Abs. 7 VorlBierG, dessen Herstellung genehmigt werden kann.

Ein "besonderes Bier", dessen Herstellung genehmigt ist, darf unter der Bezeichnung "Bier" in den Verkehr gebracht werden.

 

2.Bundesfinanzhof, 

Auch der Bundesfinanzhof hatte den Hopfen bereits im Visier: BFH, Urteil vom 22.02.1963 – zu Aktz III 283/61 S

Lt. BFH führt der Anbau von Hopfen in der Regel zu einer wesentlichen Steigerung der Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Wird im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes auf einzelnen Teilflächen Hopfen angebaut, so rechnen diese Teilflächen mit den vorhandenen Einrichtungen (Gerüsten, Darren. Schädlingsbekämpfungsmaschinen, Hopfenpflückmaschinen usw.) zur wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen Betriebes.

 

III. Redewendungen und Sprüche

1.

Hopfen und Malz ist verloren“

Die  Anmerkung „da ist Hopfen und Malz verloren“ bedeutet, dass alle Mühe vergebens ist. Früher wurde in den eigenen vier Wänden gebraut. Ging bei diesem Vorgang etwas schief, konnten die beiden wichtigsten Zutaten des Bieres, der Hopfen und das Malz, nicht mehr gerettet werden – folglich waren „Hopfen und Malz verloren“.

2.

Hopfen und Malz, Gott erhalt`

Ohne Malz konnte keine Gärung stattfinden, und ohne Hopfen, einem natürlichen Konservierungsstoff, verdarb das Bier leichter.

3.

Da braut sich was zusammen

Eine auch heute noch sehr gebräuchliche Redewendung, wenn ein Gewitter oder Unwetter naht. Die Redewendung wird auf die Germanen zurückgeführt.

4.

Ein Fass ohne Boden

Diese Redewendung entspringt vermutlich ursprünglich der griechischen Mythologie: Ehefrauen, die ihre Männer umgebracht hatten, durften bis an ihr Lebensende Wasser nur mit einem durchlöcherten Fass schöpfen. Heutzutage bedeutet diese Redewendung, dass unbegrenzte  Investition erforderlich sind.

5.

Ein Fass aufmachen

Es gibt hier einen brauspezifischen Erklärungsansatz: Die  Braukunst ermöglichte nicht, die Fässer nach dem Öffnen wieder zu verschließen. Folglich sollte das Fass bis auf den letzten Tropfen leergetrunken werden, um ein Verderben zu vermeiden. Die Redewendung steht also für ausgelassene Feiern, wird aber auch gern als Anmerkung genutzt, wenn jemand unnötigerweise um eine Sache viel Aufhebens macht.

6.

Etwas anbieten wie Sauerbier

Da es früher beim Brauen relativ häufig vorkam, dass das Bier vor dem Verbrauch verdarb und sauer wurde, wurde versucht, es mit marktschreierischen Methoden noch zu verkaufen.

7.

Das schlägt dem Fass den Boden aus

Auch dieser Spruch ist zum einen durch die damalige Verderblichkeit des Bieres bedingt. Um den Verkauf von schlecht gewordenem Bier zu verhindern, haben die städtischen Aufsichtsbehörden diesen Fässern die Böden ausgeschlagen. Eine andere Geschichte bezieht sich auf die Einführung des Reinheitsgebotes 1516 der Wittelsbacher. Sollte sich jemand nicht an die entsprechenden Vorschriften gehalten haben, drohte ebenfalls, dass ihren Fässern der Boden ausgeschlagen wurde.

8.

Das Fass zum Überlaufen bringen

Bei dieser Aussage sind die Grenzen des Toleranzbereiches überschritten und eine Situation droht zu eskalieren. Dieser Anmerkung könnte ein physikalisches Phänomen zugrunde liegen, da ein Behälter ein größeres Volumen an Flüssigkeit aufnehmen kann, als sein Eigenvolumen ist. Es bildet sich dann eine Art Wasserkuppel. Wird aber ein Tropfen zu viel auf die Kuppel gegeben, bricht die Oberflächenspannung zusammen, und alles tritt aus.