Gesundheitswesen - Werbung & Werbemittel
Dieser Blog besteht derzeit aus drei Sparten:
A. Gesundheitswesen - Werbung & Werbemittel
I. Weitere Informationen zu Werbung & Werbemittel im Gesundheitswesen
B. Recht - Gesetzesentwicklungen und gerichtliche Entscheidungen
I. Apotheken und Präsente - s. BLOG Medizinrecht BGH Urteile vom 6.6.2019
II. Gesetzentwurf zur Reform des medizinischen Dienstes
C. News
I. IT-Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen
1. Datenleck bei Patientendaten
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A. Gesundheitswesen - Werbung & Werbemittel
I. Weitere Informationen zu Werbung & Werbemittel im Gesundheitswesen
In einem transparenten Gesundheitswesen mit Leistungsberichten und Qualitätskennzahlen wird auch der Wettbewerb um den Patienten als Kunden intensiver. Mit geeigneten Kommunikations- und Werbemitteln bleibt auch dem anspruchsvollen Wahlleistungspatienten Ihr Angebot nachhaltig im Gedächtnis.
Die knappen Personalressourcen erfordern ebenso innovative Ideen für Ausbildungsmessen und anderweitig schwierige Personalsuche, um erfolgreich auf sich aufmerksam machen zu können.
In diesem Sinne wählen wir gezielt Kommunikationsbotschafter als Werbemittel für Kranken-häuser, Arztpraxen etc aus, die Sie nachhaltig als interessanten Arbeitgeber im Gesundheitswesen vermitteln, um die Anbahnung neuer Personalgespräche zu erleichtern.
Auch das im Patienteninteresse stehende Leistungsspektrum Ihrer Klinik, des MVZ oder Ihrer Praxis kann die Themen der für Sie ausgewählten Werbeideen und Werbemittel bestimmen, um eine positive fachlich orientierte Publicity im Gesundheits-wesen zu erzielen.
B. Gesetzesentwicklungen und gerichtliche Entscheidungen
I.Apotheken und Präsente s. BLOG Medizinrecht BGH Urteile vom 6.6.2019
II. Gesetzentwurf zur Reform des medizinischen Dienstes
Das am 26.9.2019 im Bundestag zu debattierende Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes sieht vor, dass der Versicherte sich künftig nicht mehr selbst um die Kündigung bei seiner alten Krankenversicherung kümmern oder seine Arbeitgeber informieren muss. Er braucht lediglich einer anderen Krankenkasse seine Mitglieschaft erklären. Zudem ist die Kündigungsfrist von 18 Monaten auf 12 Monate gekürzt worden, um den Kassen-Wechsel zu erleichtern und den Wettbewerb zu fördern. Sofern der Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, kann er zudem seinen Vertrag noch früher kündigen.
C. News
I. IT-Sicherheitsstandard im Gesundheitswesen, 19.9.2019
1. Datenleck bei Patientendaten
Der IT-Sicherheitsstandard im Gesundheitswesen ist sicherlich auch eine Kostenfrage, insbesondere, wenn die Existenz kleinerer Kliniken derzeit generell in Frage gestellt wird. Dennoch sind Patientendaten zu schützen sowie der unbefugte Zugriff auf medizinische Geräte und Server in Arztpraxen auszuschließen. Derzeit gilt eine kritische Infrastruktur (KRITIS) mit verschärften Sicherheitsstandards nur bei Kliniken mit mindestens 30 000 vollstationären Fällen pro Jahr. Diese KRITIS - Einstufung bestimmt auch, wieviel Geld die jeweiligen Krankenhäuser bekommen, um sich vor Cyber-Attacken zu schützen. Das dieser Tage vom Bayrischen Rundfunk festgestellte gigantische Datenleck durch ungesicherte Server zeigt, dass die Datensicherheit noch völlig unzureichend ist. Auch wenn bisher nur bekannt wurde, dass Ärzte erpresst wurden, weil sie aufgrund sogenannter Verschlüsselungstroyaner nicht mehr auf ihre Patientenakten zugreifen konnten, so wird der weitergehende Datendiebstahl sicherlich bald folgen. Für Arbeitgeber, Versicherungen und auch Kreditgeber können Patientendaten und die damit verfügbare Auskünfte über den Gesundheitszustand für Vertragsabschlüsse sehr interessant sein.
Zudem sind die nun möglichen Folgen bei Verstößen gegen die DSVGO nicht zu vergessen, da hier die Geldstrafen erheblich erhöht werden.