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Blog - Erbrecht - Infos & News

 

Erbrecht,und Testament bei Bestattung

Dieser Blog ist bisher in vier Themenkreise unterteilt:

A. Weitere Informationen zum anwaltlichen Marketing im ERBRECHT

I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge

 

B.I. Guerilla Marketing im Erbrecht

    II. Humor im Erbrecht

    III. Literaturhinweise zum akuten Trauerfall

    

C. rechtliche Informationen 

       I. Testamentsvollstreckung und anwaltliches Marketing 

      II. Immobilienrente für Ruhestandsfinanzierung

 

D. Steuerrecht und anwaltliches Marketing

       I. Erbschaftssteuer und Rückabwicklung der Schenkung

 

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A.I. Ergänzende Informationen zum anwaltlichen Marketing für den FACHANWALT FÜR ERBRECHT 

I.  anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge

Der FA für Erbrecht muss sich oft mit besonderen Lebenssituatonen seines Mandanten auseinandersetzen, die in seinem empathischen Kontakt mit ihnen auch ein besonderes Einfühlungsvermögen erfordern.

Hier versuche ich - selbst verwitwet-, den verschiedensten Aspekten Rechnung zu tragen und entsprechende Informationen zusammen zu tragen, die für eine besondere Mandantenbetreuung hilfreich sein können.

I.Mandatsbetreuung mit Empathie und Mitgefühl 

Das Erbrecht ist sowohl rechtlich als auch in der Mandatsbetreuung ein weites und teilweise sehr kompliziertes Rechtsgebiet.
Neben den rechtlichen Fragestellungen,

wie z.B: die evt. fragliche Testierfähigkeit aufgrund vermehrt auftretender Demenz, über die diversen Testiermöglichkeiten wie das Berliner Testament, dem Erbvertrag, die gewählten Erbfolge, den zu beachtenden Pflichtteil, eine bestehende Erbengemeinschaft, dem zu erstellenden Nachlassverzeichnis, die zu kalkulierende Erbschaftsteuer nebst möglichen Freibeträgen und ggfs. notwendigen Erbausschlagung, zu berücksichtigender Nießbrauch, Schenkungsteuer, angeordnete Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, usw....

ist das Mandatsverhältnis oft auch von Trauer, Wut oder Familienstreitigkeiten überschattet, die eine besondere Empathie und Fingerspitzengefühl erfordern. Daher steht hier beim FA für Erbrecht auch mehr die Mandantenbetreuung im Vordergrund, da die aktive Mandatsakquisition besondere Pietät erfordert. sofern sie nicht bereits über Vorsorgevollmachten etc. oder angebotene Hausbesuche erfolgt.
Ihre Mandanten bzw. Ihr gewünschtes Klientel -auch unabhängig von einem konkreten Schadensfall- vorab zu informieren, dient in vielfältiger Weise der gezielten anwaltlichen Mandatsakquisition und schafft Vertrauen in Ihre Kompetenz. Die wichtigste Wertschöpfung anwaltlichen Marketings.

Da es Aufgabe eines solchen Marketings ist, die anwaltliche Dienstleistung auf aktuelle und potenzielle Bedürfnisse der anzusprechenden Mandanten auszurichten, möchten auch wir Ihnen daher je nach Ausrichtung Ihrer Kanzlei und angestrebter Mandatsauswahl eine individuelle und flexible Leistung anbieten und keine vorgefertigten Produkte, da hier eine spezielle anwaltliche Authenzität gefordert ist. 

Auch hier können Sie gerne wählen, ob Sie eine Veredelung oder individuelle Anfertigungen wünschen. Zu unseren Leistungen zählt auch die ausführliche Beratung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

 

B.I. Guerilla Marketing im Erbrecht

1. Der Erbrechtler im Leichenwagen  * => Spiegel Artikel v 6.1.2012

 

II. Humor im Erbrecht

1. Standesgemäß versterben

Der Anwalt steht vor dem jüngsten Gericht.
Der Autohändler kommt unter die Räder.
Der Beamte entschläft sanft.
Den Elektriker trifft der Schlag.
Der Gärtner beißt ins Gras.
Der Koch gibt den Löffel ab.
Der Maurer springt von der Schippe.
Der Optiker schließt für immer die Augen.
Den Pfarrer trifft das Zeitliche.
Der Rabbi geht über den Jordan.
Der Religiöse muss dran glauben.
Der Schaffner liegt in den letzten Zügen.
Der Tenor hört die Englein singen.
Der Zahnarzt hinterlässt eine Lücke.

(Verfasser unbekannt) 

2. Eugen Roth, Sämtliche Menschen:

Ein Mensch, der es zwar täglich sieht, Was alles auf der Welt geschieht,

Und ders erfuhr durch eigne Qual, Die Erde sei ein Jammertal,

Möcht doch, der armen Welt zum Spott, So herrlich leben wie ein Gott.

Doch ist dann meist die Sache die: Er stirbt noch schlechter als ein Vieh.

Er sollte nur die Kunst erwerben, Als Mensch zu leben und zu sterben.

 

 II. Literaturhinweise

Trauer ist so individuell wie Humor und bedarf besonderer Empathie!

a) Hier folgen nachstehend empfohlene Literaturhinweise der Trauerbegleiterin Ulla Engelhardt für den Umgang mit Trauernden in den verschiedensten Trauerphasen, die

- zum einen zum  Verständnis der jeweiligen Trauersituation sowohl als Außenstehender, aber auch für den Hinterbliebenen hilfreich sind,

- zum anderen können sie im Wartezimmer ausgelegt werden oder als kleine Aufmerksamkeit an den Trauernden verschenkt werden.

b) In Kürze werden hier auch die diversen Anlaufstellen und Trauergruppen benannt und verlinkt, die Hinterbliebenen für weitere Hilfestellungen angeboten werden können. 

 Literaturliste

Mit Trauer leben - Hilfen für verwaiste Eltern&Geschwister - Harriet Kämper, Birgit Pfahl - ISBN-13: 978-3831903313

Meine Trauer wird dich finden! - Roland Kachler - ISBN: 978-3783125856

Jung verwitwet – Weiterleben, wenn der Partner früh stirbt - Ulla Engelhardt - ISBN-13: 978-3810505279

Wenn die alten Eltern sterben - Barbara Dobrick - ISBN: 978-3451-06261-2

Warum hast du uns das angetan? Ein Begleitbuch, wenn sich jemand das Leben genommen hat- Chris Paul - ISBN-13: 978-3442173259

Wenn Kinder nach dem Sterben fragen - D. Tausch-Flammer, L. Bickel - ISBN-13: 978-3451613104

Wie ist das mit der Trauer? - Roland Kachler - ISBN-13: 978-3522301169 – Alter 8 - 10 Jahre

Unendlich ist der Schmerz … - Julie Fritsch, Ilse Sherokee - ISBN: 978-3466343362

Du atmest jetzt schon ganz schön lange aus – Ein Abschied - Uta Engel - ISBN-13: 978 - 3843602266

Mein Herz so schwer - Trost in Zeiten der Trauer - Maren Hutter - ISBN - 978-3783124750

Nimm den Tod persönlich - Praktische Anregungen für einen individuellen Abschied - Fritz Roth, Georg Schwikart - ISBN: 978-3579068299

Das letzte Hemd ist bunt - Die neue Freiheit in der Sterbekultur - Fritz Roth - ISBN-13: 978-3593394763

Der kleine Prinz - Antoine de Saint-Exupery - ISBN-13: 978-3792000496 – Alter ab 8

Der Seelenvogel - Michael Snunit, Na’’ama Golomb - ISBN-13: 978-3551550705 – Alter ab 3

Einfach so weg: Dein Buch zum Abschiednehmen, Loslassen und Festhalten - Ayse Bosse und Andreas Klammt - ISBN-13: 978-3551518491 – Alter 12 - 20

Papas Arme sind ein Boot - Stein Erik Lunde - ISBN-13: 978-3836953139 – Alter 4 - 6

Auf Wiedersehen, Mama - Elisabeth Zöller - ISBN-13: 978-3522174787 – Alter 12 - 15

Gehört das so??! - Peter Schössow - ISBN-13: 978-3446205635 – Alter 5 - 6 Jahre

Wie kommt der große Opa in die kleine Urne? - Helene Düperthal - ISBN-13: 978-3981464283 – Alter 4 - 8 Jahre

Wie lange dauert Traurigsein? - Maria Farm - ISBN-13: 978-3789185571 – Alter ab 9 Jahren

  

C. rechtliche Informationen

I. Testamentsvollstreckung und anwaltliches Marketing Testamentsvollstreckung und anwaltliches Marketing 

"Seid ihr noch eine Familie oder habt ihr schon gemeinsam geerbt? 

Wenn mehrere Personen Erben sind, kommt es häufig bei der Abwicklung des Nachlasses zum Streit. Eine Erbengemeinschaft handelt im Sinne des Verstorbenen, wenn sie gemeinsam versucht, den Willen des Erblassers zu entsprechen und gemeinsam umzusetzen. Besteht jedoch kein Konsens oder kein Interesse an einem gemeinsamen Handeln, wird es schwierig, die vorgegebene Nachlassregelung einvernehmlich und damit auch zügig umzusetzen. Denn die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam und einvernehmlich handeln. Ansonsten bleibt nur die gerichtliche Auseinandersetzungen oder gar eine Zwangsversteigerung.

Um dies zu vermeiden, kann vom Erblasser im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.  Dann kann der so eingesetzte Testamentsvollstrecker alleine und entsprechend dem  Willen des Erblasser handeln. Möchte man als Erblasser aber doch zunächst auf das einvernehmliche Handeln der Erbengemeinschaft vertrauen, besteht auch die Möglichkeit, nur für den Fall einer Streitigkeit eine Testamentsvollstreckung  anzuordnen, um Klagen oder Versteigerungen zu vermeiden. Auch zum Schutz von minderjährigen oder behinderten Erben kann eine zum Schutz des Familienvermögens testamentarisch eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um es vor dem Zugriff Dritter zu schützen. 

Daher ist es im Rahmen des anwaltlichen Marketings sinnvoll, generell den eigenen Mandanten eine umfassende anwaltliche Beratung anzubieten, um bei einer Testamentsauslegung auch dazu beitragen zu können, dass der wirkliche Wille des Erblassers umgesetzt werden kann. Eine anwaltliche Schweigepflichtsentbindungserklärung  seitens des künftigen Erblassers ist hier in diesem Zusammenhang daher ebenso anzuraten. Die Schweigepflicht des Anwalts gehört – neben der Verpflichtung, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten – zu den wichtigsten anwaltlichen Grundpflichten, § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), daher ist es wichtig, sich davon entbinden zu lassen, um in einem Rechtsstreit zum Willen des Verstorbenen u.a. als Zeuge Stellung beziehen zu können.
Dieses anwaltliche Beratungsangebot vermittelt dem Mandanten ein beruhigendes Gefühl, dass auch nach seinem Tode die Erben in Frieden miteinander leben können und ihn in seinem Sinne beerben.
 
II. Immobilienrente für Ruhestandsfinanzierung - Umkehrhypothek
In der Regel stellen Immobilien in Deutschland einen enormen Vermögenswert dar. Die Hälfte aller Deutschen lebt in einem solchen Eigenheim und damit auch ein Großteil der älteren Bevölkerung, für die dies oft der einzige nennenswerte Vermögenswert ist. Folglich fehlt es älteren Eigentümern oft an entsprechender Liquidität, ihr Eigenheim im Alter zu finanzieren, fällige Reparaturen zu  finanzieren oder auch nur ihren eigenen Lebensunterhalt mit der laufenden Rente zu bestreiten, da ihre Vermögenswerte gebunden sind.
Daher wird zur Ruhestandsfinanzierung der Verkauf der eigenen Immobilie verknüpft mit einem unkündbaren Mietvertrag als Alternative angeboten und anwaltliche Beratung zur Umkehrhypothek gefordert. Bei diesem Modell könnten die Eigentümer einerseits von ihrem Eigentum bereits frühzeitig (man zieht es ab 65 Jahre ökonomisch in Betracht) finanziell profitieren und dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Allerdings ist zu bedenken, dass die Vorstellungen der Eigenheimpflege vom investierenden Neuwerwerber sehr von den Vorstelllungen des Alteigentümers abweichen und zu Konflikten führen können. Zudem kann die Immobilie im Alter schnell zu groß oder wegen eines Pflegefalls nicht mehr genutzt werden, so dass das unkündbare Mietrecht wertmäßig ggfs. nicht zum Tragen kommt. Dies ist bei einer Vertragsgestaltung ebenso zu bedenken wie die steurlichen Konsequenzen. Daher ist die Lebensplanung des Mandanten mit allen ihren Unwägbarkeiten gut zu überdenken, bevor aus anwaltlicher Vorsorge zu diesem Schritt geraten werden kann. Die Stiftung Warentest hat die ersten Angebote unter die Lupe genommen und ermöglicht eine gute Erstinformation.
 

D. Steuerrecht und anwaltliches Marketing

Emotionale Themen eignen sich beim anwaltlichen Marketing, insbesondere wenn sie als Diskussionsgrundlage dienen und eine anwaltliche Lösung angeboten werden kann wie beispielsweise mit nachfolgendem Artikel:

       I. Erbschaftssteuer und Rückabwicklung der Schenkung

Bloß nichts dem Staat schenken, insbesondere keine ERBSCHAFTSSTEUER. Das kann teuer werden!!!

1. Natürlich kann man für die Erben die Erbschaftssteuer sparen, wenn man seine Immobilie vorzeitig verschenkt. Aber solche Übertragungen sollten gut überlegt werden, denn mit der Schenkung ist man nicht mehr Herr im eigenen Haus, selbst wenn ein lebenslanges Wohnrecht für den Schenker vereinbart wurde. Zudem tritt die Ersparnis ja erst mit dem Todesfall ein und somit nicht für den Schenker, sondern "nur" bei seinen Erben. Bis dahin muss man mit der erfolgten Schenkung in der Regel leben, auch wenn man es im Nachhinein bereut. Denn es ist gar nicht so einfach, sein Eigentum erfolgreich zurück zu fordern, wenn sich die vorzeitig Bedachten beispielsweise als undankbar erweisen.    

Da Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Schenkungsvorgang und pro Schenker zusteht und man dies alle zehn Jahre aufs Neue nutzen kann, ist eine solche Vermögensübertragung nur bei größeren Vermögen interessant, um es mit einer geschickten Gestaltung steuerschonend übertragen zu können.

Dort werden in der Regel aber auch wertvolle Immobilien verschenkt, die nach erfolgter Schenkung im Laufe der Zeit einen erheblichen Vermögenszuwachs erfahren können, der sich bei einer geforderten Rückübertragung sehr negativ auswirken kann. Da ein Elternteil bei einer Schenkung von seinen Kindern nur einen Freibetrag von 100.000 Euro hat,  wird über den Schenkungsbetrag von 100.000,00 € entsprechende Schenkungssteuer fällig.

Zudem gilt die ungünstigere Erbschaftsteuerklasse II, wenn Kinder ihren Eltern etwas schenken und nicht die Erbschaftsteuerklasse I.

2. Zunächst braucht der Schenker aber einen guten Grund, um die vollzogene Schenkung zurückfordern zu können. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert hierzu eine Reihe von Fällen, so zählen u.a. dazu grober Undank oder auch die Verarmung des Beschenkten, wobei selbst diesen Begründungen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Der Beschenkte muss sich zum Beispiel eines wirklich schweren Vergehens schuldig gemacht haben, beispielsweise eines Angriffs auf Leib und Leben des Schenkers oder der Verursachung einer erheblichen Vermögensschädigung auf Seiten des Schenkers. Das sind jeweils ganz individuelle Sachverhalte, die im Einzelfall zu prüfen sind. Daher ist es sinnvoll bei der Gestaltung des Schenkungsvertrages bereits einen Katalog von Rückforderungsrechten zu definieren, die der Schenker dann später geltend machen kann. Damit sind zugleich auch für den Beschenkten die relevanten „Benimmregeln“ definiert, die er zur Bewahrung der Schenkung einzuhalten hat.

Zudem sind damit auch steuerlich die triftigen Gründe für eine Rückübertragung vorgegeben und die negativen steuerlichen Konsequenzen lassen sich vermeiden. Denn wenn es einen triftigen Grund für die Rückübertragung gibt, werden keine neuen Steuern fällig und die ursprüngliche Steuer wird regelmäßig herabgesetzt.

Zudem erspart dieser Katalog von Rückforderungsrechten langwierige Auseinandersetzungen und sichert den Schenker ab sowie das Familienvermögen.

MG, 2.3.2020